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  • 01.10.2002 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Die Dokumentation zählt: So beugen Sie Honorarkürzungen und Betrugsvorwürfen vor!

    | Das Thema Abrechnungsbetrug von Ärzten stößt in der Öffentlichkeit regelmäßig auf großes Interesse. Allerdings erhärten sich die Verdachtsfälle meist nur in wenigen Fällen. Die Anschuldigungen der Staatsanwälte machen aber eines deutlich: Es hapert bei vielen Ärzten an der Dokumentation. So geht aus ärztlichen Behandlungsunterlagen oft nicht oder nicht ausreichend hervor, welche Leistungen erbracht bzw. abgerechnet wurden - ein Fallstrick, wenn es zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen kommt. Beachten Sie deshalb Ihre berufsrechtliche Dokumentationspflicht auch im Hinblick auf Wirtschaftlichkeits- und Plausibilitätsprüfungen. Denn auch dort gilt die Formel: Leistung nicht - oder nicht ausreichend - dokumentiert = Leistung nicht erbracht! |