01.01.2007 | Kassenabrechnung
Feste Punktwerte außerhalb der Budgets für ambulante Operationen und „Begleitleistungen“
Auch Hausärzte, die keine ambulanten Operationen durchführen, können ab 2007 eine bessere Vergütung für die von ihnen erbrachten präoperativen und postoperativen Leistungen erwarten. Dies ist die Konsequenz aus einem Beschluss des Bundesschiedsamtes vom 17. August 2006, der im Zusammenhang mit der Festsetzung des Vertrages nach § 115 b Abs. 1 SGB V „Ambulantes Operieren und stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus“ erfolgte.
Ab 2007 feste Punktwerte für ambulante Operationen
Die ambulanten Operateure beklagen seit Jahren, dass die Punktwerte für ambulante Operationen in vielen KVen extrem niedrig sind. Teilweise werden weniger als 2 Cent pro Punkt gezahlt. Dies liegt daran, dass – abgesehen von Strukturverträgen – ambulante Operationen von den Krankenkassen innerhalb der budgetierten Gesamtvergütung vergütet werden und deswegen einen floatenden Punktwert haben.
Dies ändert sich zum 1. Januar 2007: Das erweiterte Bundesschiedsamt hat am 17. August 2006 im Zusammenhang mit dem Vertrag nach § 115 b Abs. 1 SGB V festgelegt, dass ab 2007 ambulante Operationen, die von niedergelassenen Ärzten durchgeführt werden, außerhalb der budgetierten Gesamtvergütung und mit festen Punktwerten zu vergüten sind. Damit werden endlich gleiche Vergütungsbedingungen bei ambulanten Operationen für niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser geschaffen. Die Höhe der festen Punktwerte müssen die regionalen KVen nach dieser Entscheidung mit den Verbänden der Krankenkassen verhandeln.
Feste Punktwerte auch für Begleitleistungen
Wenig beachtet wurde bisher, dass diese Entscheidung, nämlich feste Punktwerte außerhalb der Budgets, nicht nur die Operationen selbst, sondern auch die präoperativen und postoperativen Leistungen – die sogenannten „Begleitleistungen“ – betrifft. Insoweit profitieren auch Hausärzte, die präoperative Untersuchungen durchführen oder die postoperative Behandlungen übernehmen, von dieser Entscheidung.
Was zählt zu Begleitleistungen?
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