01.11.2003 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Indikationen zur Abrechnung des Funktionsverbandes nach Nr. 205 EBM?
| Frage: „Wir legen bei unseren Patienten relativ häufig phlebologische Funktionsverbände im Sinne der Leistung nach Nr. 205 an, so auch bei Patienten mit Neigung zu Ödemen, zur Thromboseprophylaxe bei vorübergehenden Immobilisationen usw. Jetzt hat uns die KV mitgeteilt, dass der phlebologische Funktionsverband nach Nr. 205 EBM nur berechnungsfähig sei, wenn ein phlebologisches Leiden wie zum Beispiel ein Ul-cus cruris oder eine ausgeprägte Varikosis vorliegen. Bei anderen Diagnosen werde die Nr. 205 gestrichen. Sind diese Streichungen berechtigt?“ |
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