01.03.2003 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Ist die Beratung zur Empfängnisregelung für Hausärzte nicht mehr berechnungsfähig?
| Frage: „Zwischen den gynäkologischen Kontrolluntersuchungen beim Frauenarzt lassen sich viele meiner Patientinnen orale Kontrazeptiva von mir als ihrem behandelnden Hausarzt verordnen (so genannte Interimsverordnungen). Für die Verordnung berechne ich die Nr. 170 EBM, für die damit im Zusammenhang notwendigen Beratungen die Nr. 165. Jetzt hörte ich im Kollegenkreis, dass die Beratung zur Empfängnisregelung gemäß Nr. 165 EBM für Hausärzte nicht mehr berechnungsfähig sein soll. Ist das zutreffend?“ |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,50 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig