01.09.2004 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Neuer EBM: Bleiben die bisherigen Abrechnungsgenehmigungen erhalten?
| Frage: "Für einige Leistungen haben wir KV-Abrechnungsgenehmigungen, so zum Beispiel für Sonographie und Chirotherapie. Mit dem neuen EBM sind die entsprechenden Leistungen nach neuen Leistungspositionen abzurechen. Dabei ändert sich neben der Nummerierung (Übergang auf fünfstellige Leistungsnummern) teilweise auch der Leistungsinhalt. Müssen wir, um die entsprechenden Positionen des neuen EBM abrechnen zu können, erneut einen Genehmigungsantrag bei der KV stellen oder werden die alten Genehmigungen auf den neuen EBM übertragen?" |
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