· Fachbeitrag · Qualifikationsgebundene EBM-Leistungen
Abrechnung von Leistungen mit besonderer Qualifikation ‒ ein Überblick (Teil 2)
| In der Oktober-Ausgabe von AAA haben wir den Überblick zu den EBM-Leistungen, die nur für Hausärzte mit besonderen Qualifikationen berechnungsfähig sind, mit Teil 1 begonnen (Inhalt: Hautkrebsscreening, Krebsfrüherkennung bei Frauen und Empfängnisregelung, HIV-Präexpositionsprophylaxe, Substitutionsbehandlung sowie Behandlung des diabetischen Fußes). In diesem 2. Teil geht es um Allergologie, Chirotherapie, physikalische Therapie, Phlebologie, Proktologie, Schmerztherapie, Akupunktur und der MRSA-Diagnostik. |
Allergologie
Allergologische Leistungen des EBM-Abschnitts 30.1 (ausgenommen ist die Hyposensibilisierungsbehandlung nach den Nrn. 30130 und 30131) können nur Hausärzte mit der Zusatzbezeichnung Allergologie berechnen.
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EBM-Nr. | Leistungslegende (Kurzfassung) | Bewertung* |
30100 | Spezifische allergologische Anamnese und/oder Beratung | 65 Punkte (7,32 Euro) |
30110 | Allergologie-Diagnostik Typ IV | 258 Punkte (29,07 Euro) |
30111 | Allergologie-Diagnostik Typ I | 220 Punkte (24,79 Euro) |
40350 | Kostenpauschale zur Nr. 30110 | 16,14 Euro |
40351 | Kostenpauschale zur Nr. 30111 | 5,50 Euro |
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