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  • · Fachbeitrag · Qualifikationsgebundene EBM-Leistungen

    Abrechnung von Leistungen mit besonderer Qualifikation ‒ ein Überblick (Teil 2)

    | In der Oktober-Ausgabe von AAA haben wir den Überblick zu den EBM-Leistungen, die nur für Hausärzte mit besonderen Qualifikationen berechnungsfähig sind, mit Teil 1 begonnen (Inhalt: Hautkrebsscreening, Krebsfrüherkennung bei Frauen und Empfängnisregelung, HIV-Präexpositionsprophylaxe, Substitutionsbehandlung sowie Behandlung des diabetischen Fußes). In diesem 2. Teil geht es um Allergologie, Chirotherapie, physikalische Therapie, Phlebologie, Proktologie, Schmerztherapie, Akupunktur und der MRSA-Diagnostik. |

    Allergologie

    Allergologische Leistungen des EBM-Abschnitts 30.1 (ausgenommen ist die Hyposensibilisierungsbehandlung nach den Nrn. 30130 und 30131) können nur Hausärzte mit der Zusatzbezeichnung Allergologie berechnen.

     

    • Allergologie: Abrechnungsbenefit
    EBM-Nr.
    Leistungslegende (Kurzfassung)
    Bewertung*

    30100

    Spezifische allergologische Anamnese und/oder Beratung

    65 Punkte

    (7,32 Euro)

    30110

    Allergologie-Diagnostik Typ IV

    258 Punkte

    (29,07 Euro)

    30111

    Allergologie-Diagnostik Typ I

    220 Punkte

    (24,79 Euro)

    40350

    Kostenpauschale zur Nr. 30110

    16,14 Euro

    40351

    Kostenpauschale zur Nr. 30111

    5,50 Euro