01.11.2002 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Neues Recht verlangt neue mobile Karten-Lesegeräte
| Ab dem 1. Januar 2003 dürfen die bisher bei Hausbesuchen eingesetzten mobilen Chipkartenleser nicht mehr verwendet werden. Die Geräte müssen eingetauscht oder nachgerüstet werden. Kassen und KVen wollen so Abrechnungsbetrügern das Handwerk erschweren. Mit den Geräten war es bislang möglich, Daten der beim Hausbesuch eingelesenen Chipkarte zu speichern und in späteren Quartalen zur Fallvermehrung zu verwenden. Dieser Möglichkeit wurde jetzt mit einer Änderung des Bundesmantelvertrages ein Riegel vorgeschoben. Hier die geänderte Fassung: |
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