01.10.1999 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Nr. 42 oder 44 EBM: Kollegengespräch über die Untersuchung einer Probeneinsendung zählt nicht als Konsil
| Speziallaborleistungen aus dem Abschnitt O III. werden von Hausärzten in der Regel zu Laborärzten überwiesen, Exzidate zur histologischen Untersuchung bzw. Abstriche zur zytologischen Untersuchung zum Pathologen usw. Dabei kommt es gar nicht selten vor, daß in Zweifelsfällen telefonische Rücksprachen mit dem Pathologen oder mit dem Laborarzt erforderlich werden. Da auch ein solches Telefonat als „Konsil” mit einem weiteren Arzt verstanden wird, wurde und wird hierfür die Leistungsposition Nr. 42 (Konsil zwischen behandelnden Ärzten, auch telefonisch) abgerechnet. |
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