09.05.2011 | Kassenabrechnung
Sachkosten für Einmalartikel bis 25 Euro ohne Beleg abrechenbar?
Frage: „Ende Februar 2011 ist ein Beitrag im „Deutschen Ärzteblatt“ erschienen, nach dem bei Privatpatienten Sachkosten für Einmalartikel angesetzt werden können - bis zu einem Betrag von 25 Euro sogar ohne Beleg. Können solche Sachkosten auch bei gesetzlich versicherten Patienten in Rechnung gestellt werden?.“
Antwort: Der Artikel im DÄBL bezieht sich auf die nach § 10 GOÄ berechnungsfähigen Auslagen. Es handelt sich hier um eine Ausnahmebestimmung zu § 4 Abs. 3 GOÄ und betrifft unter anderem Einmalartikel - wie zum Beispiel Verbandmaterial, Nahtmaterial oder Lokalanästhetika. Materialkosten, die bei der Anwendung von Geräten (zum Beispiel EKG/EEG/ Röntgen/Labor) nicht nur fakultativ, sondern obligat anfallen, sind hingegen Praxiskosten.
Auch der EBM kennt die Definition der „Praxiskosten“, die im Grunde inhaltsgleich mit denen der GOÄ sind. Abweichende Regelungen, die zum Beispiel die gesonderte Berechnung dieser Kosten bei GKV-Patienten zulassen würden, sind der Redaktion nicht bekannt.
EBM allgemeine Bestimmungen (Auszug)
7.1 In den Gebührenordnungspositionen enthaltene Kosten In den Gebührenordnungspositionen sind - soweit nichts anderes bestimmt ist - enthalten:
7.3 Nicht in den Gebührenordnungspositionen enthaltene Kosten In den Gebührenordnungspositionen sind - soweit nichts anderes bestimmt ist - nicht enthalten:
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