· Fachbeitrag · Vertragsarztrecht
Wann sind Kosten gesondert erstattungsfähig und wann nicht?
von RA, FA MedR Dr. Ronny Hildebrandt, Kanzlei Dierks+Bohle Rechtsanwälte, Berlin (www.db-law.de)
| Immer wieder stellt sich Vertragsärzten die Frage, ob Kosten, die im Zusammenhang mit dem Erbringen der ärztlichen Leistung entstehen, gesondert erstattungsfähig sind - also neben den Gebührenordnungspositionen (GOP) des EBM - oder nicht. |
Welche Kosten sind in den GOP des EBM enthalten?
Auch wenn der EBM differenzierte Regelungen darüber enthält, welche Kosten erstattet werden und welche nicht: Die Einordnung der konkreten Kostenpositionen bereitet immer wieder Schwierigkeiten.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in Bezug auf die Verwendung von Einmalinstrumenten etwas mehr Licht ins Dunkel gebracht. Es lehnte die gesonderte Erstattung von Einmalinstrumenten mit der Begründung ab, dass das zu verwendende Instrument in der Leistungsbeschreibung der zugehörigen GOP ausdrücklich Erwähnung findet (Urteil vom 15. August 2012, Az. B 6 KA 34/11 R) - Details dazu am Ende dieses Beitrags.
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