01.01.2002 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Soziotherapie seit dem 1. Januar 2002: Auch Hausärzte sind einbezogen
| Erneut wurde eine zusätzliche Therapieform in die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen : die Soziotherapie (§ 37 a SGB V). Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen musste auf Grund der gesetzlichen Vorgaben tätig werden und hat Richtlinien zur Durchführung der Soziotherapie verabschiedet, die am 1. Januar 2002 in Kraft getreten sind. Soziotherapie wird allerdings nicht von Ärzten als ärztliche Leistung erbracht, sondern von niedergelassenen „Soziotherapeuten“. |
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