· Fachbeitrag · HZV-Verträge
Hausarztzentrierte Versorgung: Voraussetzungen sowie Unterschiede zur KV-Abrechnung (Teil 2)
von RAin, FAin MedR und SozR Babette Christophers LL.M., christophers.de
| Die Grundsätze der hausarztzentrierten Versorgung (HZV) sind im ersten Teil des Beitrags dargestellt worden ( AAA 08/2020, Seite 15 ). Im zweiten Teil geht es um Details zur Abrechnungskontrolle, zu den ärztlichen Verordnungen und bei möglichen rechtlichen Auseinandersetzungen. |
Abrechnungskontrolle im HZV-System
Die Hausarztverträge sehen grundsätzlich vor, dass die HZV-Abrechnung des Hausarztes auf Vertragsgemäßheit und Plausibilität geprüft wird. Diese Prüfungen erfolgen, soweit technisch möglich, automatisiert. Basis ist die Dokumentation, die der Hausarzt über die Vertragssoftware übermittelt hat.
Sachlich-rechnerische Richtigstellung
Zuständig für die Durchführung der Abrechnung innerhalb der HZV ist das Rechenzentrum der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft AG (HÄVG). Fallen bei der Abrechnung Verstöße gegen das Regelwerk auf, werden die angesetzten Leistungen sachlich-rechnerisch richtiggestellt.
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