01.02.2004 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Überweisung zum Radiologen "zur Mitbehandlung" nicht mehr möglich?
| Frage: "Der Radiologe, zu dem wir in der Regel unsere Patienten zur weiteren Diagnostik überweisen, hat uns in der Vergangenheit immer gebeten, die Patienten "zur Mitbehandlung" zu schicken, weil er dann die für notwendig erachteten diagnostischen Maßnahmen (CT, MRT, Röntgen) nach eigener Indikationsstellung durchführen kann. Dieses Vorgehen halten wir durchaus für sinnvoll, da wir häufig nicht sicher beurteilen können, ob zum Beispiel zur Abklärung eines fraglichen Bandscheibenvorfalls oder eines Hirntumors besser ein CT oder ein MRT durchgeführt werden soll. Kürzlich teilte uns der Radiologe mit, dass dieser Verfahrensweg seit dem 1. Januar 2004 nicht mehr möglich ist und dass er nur noch zur Durchführung von Auftragsleistungen in Anspruch genommen werden kann. Ist dies zutreffend?" |
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