01.06.2000 · Fachbeitrag · Kassenabrechnung
Verordnung häuslicher Krankenpflege - einezusätzliche Aufgabe für den Hausarzt
| Das Gesundheitsstrukturgesetz sieht in § 92 einen neuen Aufgabenbereich für die niedergelassenen Ärzte vor: die Verordnung häuslicher Krankenpflege. Nachdem die Entwürfe des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen zu den Richtlinien für die Verordnung der häuslichen Krankenpflege zunächst vom Bundesgesundheitsministerium beanstandet worden waren, sind die Richtlinien nun in überarbeiteter Fassung am 14. Mai 2000 in Kraft getreten. Versuche von Pflegeverbänden, sie gerichtlich zu stoppen, blieben erfolglos. Wenngleich in den Richtlinien nicht darauf abgehoben wird, dass die Verordnung häuslicher Krankenpflege Aufgabe der Hausärzte ist, so ergibt sich dies doch aus dem Umstand, dass vornehmlich Hausärzte von ihren Patienten für diesen Leistungsbereich in Anspruch genommen werden. Wir erläutern nachfolgend die Grundzüge der neuen Richtlinien. |
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