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  • · Fachbeitrag · Kassenabrechnung

    Neue Leistungen für die außerklinische Intensivpflege

    | Seit dem 01.12.2022 enthält der EBM neue Leistungen im Zusammenhang mit der außerklinischen Intensivpflege. Dies hat der Bewertungsausschuss am 16.11.2022 beschlossen. Es folgt ein Überblick über diese neuen Leistungen und die Abrechnungsvoraussetzungen. |

    Hintergrund

    Am 18.03.2022 ist die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über die Verordnung von außerklinischer Intensivpflege (AKI-RL, beim G-BA online unter iww.de/s7302) in Kraft getreten. Mit dieser Richtlinie hat der G-BA den gesetzlichen Auftrag aus dem Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung umgesetzt und die außerklinische Intensivpflege als neue Leistung in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen.

     

    Bisher wurden Versicherte mit einem Bedarf an außerklinischer Intensivpflege grundsätzlich im Rahmen der häuslichen Krankenpflege versorgt. Die Aufnahme in den GKV-Leistungskatalog erfolgte mit dem Ziel, insbesondere bestehende Weaning- bzw. Dekanülierungspotenziale bei beatmeten bzw. trachealkanülierten Versicherten noch besser auszuschöpfen, Fehlanreize in der außerklinischen Intensivpflege zu beseitigen und bestehende Qualitäts- und Versorgungsmängel zu beheben. Durch die vom G-BA beschlossenen Rahmenbedingungen sollen Versicherte, die auf eine außerklinische Intensivpflege angewiesen sind, künftig besser versorgt werden.