01.10.2007 | Kassenabrechnung
Verordnung von Soziotherapie – eine Leistung auch für Hausärzte
Seit 2002 ist die Soziotherapie Bestandteil des Leistungskataloges der GKV. Sie soll psychisch Kranke dazu befähigen, in möglichst kurzer Zeit von fremder Hilfe unabhängig zu werden. Soziotherapie wird auf ärztliche Verordnung von Soziotherapeuten erbracht.
Üblicherweise erfolgt die Verordnung von Soziotherapie durch Nervenärzte bzw. Psychiater. Ärzte anderer Fachrichtungen, also auch Hausärzte, können Soziotherapie jedoch initial im Sinne einer Motivation mit drei Stunden verordnen, um einen Patienten der nervenärztlich/psychiatrischen Behandlung zuzuführen. Für diese Leistung kann der verordnende Hausarzt die EBM-Nr. 30800 abrechnen:
Leistungsposition für die Verordnung von Soziotherapie für Hausärzte
30800 | Hinzuziehung eines soziotherapeutischen Leistungserbringers |
| Obligater Leistungsinhalt
Fakultativer Leistungsinhalt
|
Die Grundlagen
Grundlage der Verordnung sind die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Durchführung von Soziotherapie (Soziotherapie-Richtlinien). Diese legen detailliert fest, bei welchen Indikationen Soziotherapie verordnet werden kann, nämlich bei schweren psychischen Erkrankungen, die bei den Betroffenen zu einer erheblichen Beeinträchtigung des normalen Lebensablaufs führen.
Die Verordnung
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