01.07.2007 | Kassenabrechnung
Versendung von Rezepten/Laborbefunden: Portopauschalen berechnungsfähig?
Frage: „Kann beim Versenden eines Rezeptes/Laborbefundes an den Patienten eine der Ziffern für die Portopauschalen in Ansatz gebracht werden? Im Kollegenkreis wird dies offenbar unterschiedlich gehandhabt.“
Antwort: Die Portopauschalen des EBM nach den Nr. 40120 ff. können nur berechnet werden, wenn Arztbriefe, schriftliche Unterlagen oder andere die Patienten betreffende Dokumente an einen anderen Arzt, ein weiterbehandelndes Krankenhaus usw. zugeschickt werden.
Die Sachlage bei der Versendung von Rezepten oder Laborbefunden an Patienten ist allerdings anders zu beurteilen: Bei einem solchen Versand handelt es sich um eine besondere Serviceleistung des Arztes für den Patienten. Für diesen Service können die Portopauschalen nicht berechnet werden.