03.07.2009 | Kassenabrechnung
Welche EBM-Position sollte für die Rektoskopie angesetzt werden?
Frage: „Da wir relativ viele Prokto-/Rektoskopien durchführen, haben wir eine Genehmigung zur Abrechnung der Prokto-/Rektoskopien nach Nr. 30600 EBM. Als Ärzte des hausärztlichen Versorgungsbereichs können wir aber die Prokto-/Rektoskopie auch nach Nr. 03331 abrechnen, die Bewertung der beiden Positionen ist mit 240 Punkten (8,40 Euro) identisch. Macht es für uns einen Unterschied, nach welcher Position sollen wir Prokto- bzw. Rektoskopien abrechnen?“
Antwort: Vom Inhalt her bleibt es Ihnen überlassen, ob Sie die Prokto-/Rektoskopien nach Nr. 30600 oder nach Nr. 03331 EBM abrechnen, da die geforderten Leistungsinhalte für beide Positionen identisch sind. Als Ärzte des hausärztlichen Versorgungsbereichs sollten Sie aber bedenken, dass das Zusatzbudget „Prokto-/Rektoskopie“ in Höhe von 1 Euro pro Fall gemäß dem Beschluss des Bewertungsausschusses nur für die nach Nr. 03331 abgerechneten Untersuchungen gilt.
So paradox das ist: Wenn Sie diese Untersuchungen nach Nr. 30600 abrechnen, wird diese Position nicht aus dem Zusatzbudget vergütet, sondern sie fällt in Ihr RLV, welches Sie wahrscheinlich ohnehin erreichen bzw. überschreiten werden. Deswegen sollten Sie als Hausarzt Prokto-/Rektoskopien nach Nr. 03331 abrechnen.
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