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  • 01.10.2007 | Kinder-Früherkennung

    G-BA-Beschluss: Keine Erweiterung um ein Screening auf Kindesmisshandlung

    Aufgeschreckt durch eine Reihe spektakulärer Fälle von Kindesmisshandlungen und Vernachlässigung wollen einige Bundesländer regelmäßige Arztbesuche für Kinder zur Pflicht machen. So hat beispielsweise das bayerische Kabinett beschlossen, dass künftig jedes Kind regelmäßig von einem Kinderarzt gesehen werden soll. Eine solche Vorsorgeuntersuchung muss von den Eltern in Kindertagesstätten, bei der Einschulung und beim Landeserziehungsgeld nachgewiesen werden. Geschieht dies nicht, wird das Jugendamt eingeschaltet. Auch die Bundesärztekammer und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte fordern verpflichtende Kinder-Früherkennungsuntersuchungen in Verbindung mit einem gesetzlich verankerten Meldewesen.  

     

    Aktuell hat sich jetzt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf Veranlassung des Bundesgesundheitsministeriums mit der Frage befasst, ob durch ein flächendeckendes Screening im Rahmen der Kinder-Früherkennungsuntersuchungen der Schutz der Kinder vor Misshandlung verbessert werden kann. In einem solchen Screening würden alle Kinder und gegebenenfalls deren Eltern auf Anzeichen für eine drohende oder bereits erfolgte Kindesmisshandlung untersucht, auch wenn zunächst keine Hinweise hierfür bestehen.  

    Gründe für den G-BA-Beschluss

    In seinem Beschluss vom 13. September 2007 kommt der G-BA nach einer gründlichen Auswertung der zu diesem Thema vorliegenden Literatur und Studien zu dem Ergebnis, dass zuverlässige, wissenschaftlich gesicherte Testverfahren für das systematische Aufspüren von vorliegender oder drohender Kindesmisshandlung, die im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen angewendet werden können, derzeit nicht verfügbar sind. Insbesondere wegen der Gefahr von haltlosen und ungerechtfertigten Verdächtigungen und Vorverurteilungen müssten von einem systematischen Test, in den auch alle Eltern vorbeugend einbezogen werden, eine besonders hohe Verlässlichkeit und Genauigkeit gefordert werden. Vielmehr sollten die bisher vielversprechenden aufsuchenden Ansätze in der Kinder- und Jugendhilfe weiter gestärkt und flächendeckend ausgebaut werden.  

     

    Hinweis: Unabhängig davon befasst sich der G-BA derzeit mit einer Überarbeitung der Kinder-Richtlinien. Insbesondere ist im Rahmen dieser Überarbeitung eine Weiterentwicklung der Diagnose von Entwicklungsstörungen und alterstypischen Entwicklungsverzögerungen vorgesehen.