05.05.2008 | Kinder-Richtlinie
Bei Verdacht auf Kindesmisshandlung muss der Arzt „notwendige Schritte“ einleiten
In 2007 hatte sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit der Frage befasst, ob durch ein flächendeckendes Screening im Rahmen der Kinder-Früherkennungsuntersuchungen der Schutz der Kinder vor Misshandlung verbessert werden kann. In seinem Beschluss vom 13. September 2007 war der G-BA allerdings zu dem Ergebnis gekommen, dass zuverlässige, wissenschaftlich gesicherte Testverfahren für das systematische Aufspüren von vorliegender oder drohender Kindesmisshandlung, die im Rahmen von Vorsorgeuntersuchungen angewendet werden können, derzeit nicht verfügbar sind (vgl. „Abrechnung aktuell“, Nr. 10/2007, S. 17).
Auf Veranlassung des Bundesgesundheitsministeriums hat der G-BA jetzt in einem weiteren Beschluss vom 21. Februar 2008 nunmehr den Arzt verpflichtet, bei Anzeichen von Kindesvernachlässigung oder -misshandlung das Jugendamt oder andere Stellen einzuschalten (Abschnitt A „Allgemeines“ der Kinder-Richtlinie unter Nummer 4 nach Satz 1). Dieser Beschluss ist nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 16. April 2008 in Kraft getreten.