09.05.2011 | Kostenerstattung
Erklärung der Krankenkasse zur Kostenerstattung
Immer wieder kommt es vor, dass eine Krankenkasse behauptet, sie würde bei einem GKV-Patienten die Kosten der Behandlung übernehmen, obwohl dies aus verschiedenen Gründen eigentlich nicht zulässig wäre (zum Beispiel kosmetische Leistung). Wie kann der Arzt hierauf richtig reagieren?
Die Sachbearbeiter der Krankenkassen scheuen in der Regel davor zurück, diese Behauptung schriftlich zu bestätigen. Daher sollten Sie Ihrem Patienten eine „Verbindliche Erklärung der Krankenkasse“ mitgeben, damit er sie seiner Krankenkasse zur Unterschrift vorlegen kann. Unterschreibt der Sachbearbeiter, dann können Sie guten Gewissens die Leistung erbringen und abrechnen. Das Muster enthält der Online-Service (www.iww.de) unter der Rubrik „Mustervereinbarungen und -verträge“.