01.11.2004 · Fachbeitrag · Leserforum
Ist die Homöopathie eine Kassenleistung?
| Frage: "Die Homöopathie ist fester Bestandteil unseres Behandlungsspektrums. Da sich für die Erhebung der homöopathischen Erstanamnese bzw. für die Folgeanamnese im EBM keine berechnungsfähigen Leistungspositionen befinden, rechnen wir die Erstanamnese nach Nr. 30 der GOÄ (2,3fach / 120,65 Euro) und die Folgeanamnese nach Nr. 31 der GOÄ (2,3fach / 60,33 Euro) als IGeL ab. Mit den Patienten schließen wir vorab einen schriftlichen Behandlungsvertrag, mit dem klargestellt wird, dass es sich bei der Homöopathie nicht um Kassenleistungen handelt und daher privat liquidiert werden. Auch über die voraussichtliche Höhe der Privatrechnung informieren wir die Patienten. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,50 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig