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  • 04.03.2011 | Leserforum

    Prä- und postoperative Leistungen abrechnen

    Frage: „Es geht um Abrechnungsmöglichkeiten bei Patienten mit einer Zusatzversicherung für stationäre Aufenthalte. Können hier prä- und postoperative Leistungen außerhalb des stationären Aufenthalts noch auf dem stationären Abrechnungsschein abgerechnet werden? Oder ambulant auf dem Kassenschein?“  

     

    Antwort: Auch wenn vor einem Aufnahmedatum bereits Leistungen erbracht werden, die sachlich der stationären Krankenhausbehandlung zuzuordnen wären oder wenn der Patient nach der Entlassung weiterhin einer Nachbehandlung bedarf, fallen diese Leistungen nicht zwangsläufig unter den Begriff der vor- bzw. nachstationären Behandlung - die allerdings im Rahmen einer belegärztlichen Behandlung generell nicht zur Anwendung kommen kann. Da die Leistungen privater Zusatzversicherungen bei GKV-Patienten in der Regel nur ärztliche Leistungen im Rahmen eines stationären Aufenthaltes abdecken, fallen ambulant erbrachte Leistungen nicht unter den privaten Versicherungsschutz für die stationäre Behandlung. Eine Abrechnung dieser Leistung besteht nur im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung.  

     

    Quelle: Ausgabe 03 / 2011 | Seite 11 | ID 142776