04.10.2010 | Leserforum
Probleme mit dem Laborbudget in Gemeinschaftspraxen
Frage: „Wir haben eine Gemeinschaftspraxis mit zwei hausärztlich tätigen Allgemeinmedizinern und betreuen zusammen pro Quartal etwa 2.000 Patienten, von denen etwa 1.000 von beiden Ärzten im Laufe eines Quartals behandelt werden. Das ergibt für unsere Praxis insgesamt 3.000 Arztfälle. Da der Laborbonus (48 Punkte/1,68 Euro) je Arztfall vergütet wird, bedeutet dies, dass wir pro Quartal etwas mehr als 5.000 Euro allein für den Wirtschaftlichkeitsbonus Nr. 32001 EBM vergütet bekommen. Das ist erfreulich, da der Wirtschaftlichkeitsbonus außerhalb der RLV und QZV vergütet wird.
Aber: Von den beiden Kollegen ist einer sehr ‚laborfreudig‘. Er veranlasst in deutlich größerem Umfang Laborleistungen als der andere Kollege mit der Folge, dass das Laborbudget des ‚laborfreudigen‘ Arztes regelmäßig überschritten und die überschüssige Punktzahl vom Wirtschaftsbonus abgezogen wird, während der andere Kollege sein Laborbudget nicht ausfüllt. Wird in Gemeinschaftspraxen das Laborbudget der beteiligten Ärzte bei Über- und Unterschreitungen gegenseitig verrechnet?“
Antwort: Das ist nicht der Fall. Jeder Arzt in einer Gemeinschafts-praxis rechnet unter seiner Arztnummer die von ihm veranlassten Laborleistungen ab. Folglich wird auch für jeden Arzt das Laborvolumen insgesamt ermittelt und dem Laborbudget gegenüber gestellt, welches sich für jeden Arzt der Gemeinschaftspraxis aus der Multiplikation der kurativ-ambulanten Fälle (ausgenommen Fälle mit Labor-Ausnahmekennziffern) mit der Fallpunktzahl - einmal für das Allgemeinlabor und einmal für das Speziallabor - ergibt, jeweils differenziert nach Allgemein- und Rentner-Versicherten.
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