Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 03.12.2008 | Neue Ultraschallvereinbarung

    Ist die Anschaffung eines neuen
    Sonographiegerätes notwendig?

    Zum 1. April 2009 wird eine Neufassung der Ultraschallvereinbarung in Kraft treten. Die für den Hausarzt mit Sonographiegenehmigung wichtigste Nachricht ist, dass erteilte Ultraschallgenehmigungen uneingeschränkt gültig bleiben. Geräte, die derzeit von der KV zugelassen sind, können noch mindestens vier Jahre nach Inkrafttreten der Vereinbarung - also bis zum 30. März 2013 - genutzt werden. Erst dann ist eine Neuanschaffung erforderlich, sofern das Gerät die neuen Anforderungen an die apparative Mindestausstattung nicht erfüllt.  

     

    Die Neufassung der Ultraschallvereinbarung haben einige Hersteller von Ultraschallgeräten zum Anlass genommen, niedergelassene Ärzte gezielt zum Kauf eines neuen Sonographiegerätes, das auch die neuen Anforderungen erfüllt, zu bewegen. Übereilte Neuanschaffungen sind aber nicht notwendig: Sonographierende Ärzte haben noch reichlich Zeit - nämlich gut vier Jahre -, die Neuanschaffung zu planen und zu tätigen.  

    Quelle: Ausgabe 12 / 2008 | Seite 10 | ID 123181