01.03.2006 | OTC-Ausnahmeliste
OTC-Ausnahmeliste: Neue Regelung für Allergiker und Ichthyose-Patienten
In „Abrechnung aktuell“ 2/2006, Seite 1, haben wir über eine am 31. Dezember 2005 in Kraft getretene Ergänzung der OTC-Ausnahmeliste berichtet. Inzwischen hat der Gemeinsame Bundesausschuss diese OTC-Ausnahmeliste nochmals erweitert, diesmal um Regelungen für Allergiker und Ichthyose-Patienten. Danach können Ärzte unter bestimmten Bedingungen jetzt auch rezeptfreie Antihistaminika und Harnstoff-Präparate verordnen.
Voraussetzungen für eine Verordnung
Die entsprechende Änderung der Arzneimittel-Richtlinien tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Diese soll in den ersten März-Tagen erfolgen. Im Einzelnen gilt dann:
- Patienten, die unter schwerwiegenden Formen eines allergischen Schnupfens leiden, können jetzt rezeptfreie Antihistaminika auf Kassenrezept erhalten. Voraussetzung ist, dass eine Behandlung mit kortisonhaltigen Nasensprays allein nicht ausreichend ist.
- Außerdem können jetzt auf Kosten der Krankenkassen rezeptfreie Harnstoff-Präparate für Patienten mit Ichthyose (Fischschuppenkrankheit) verordnet werden. Voraussetzung ist hier zum einen eine gesicherte Diagnose, zum anderen fehlende therapeutische Alternativen.
Hintergrund der Neuregelung
Nach Mitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses ist die Aufnahme dieser Medikamente in die OTC-Ausnahmeliste nicht wegen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse erfolgt. Vielmehr war der unbestreitbare Versorgungsbedarf der Patienten Grundlage dieser Entscheidung. Die Regelung entlastet vor allem Familien mit Kindern, die an Heuschnupfen leiden und die bisher diese Medikamente selbst zahlen mussten. Bisher mussten nämlich die Krankenkassen nur für Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren die Kosten für vom Arzt verordnete, aber nicht verschreibungspflichtige Medikamente übernehmen (§ 34 SGB V). Eine Belastungsgrenze für soziale Härtefälle, wie bei den Zuzahlungen, gibt es bei den Ausgaben für rezeptfreie Medikamente nicht.
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