07.01.2009 | Patienteninformation
Merkblatt zur Früherkennungsberatung des Zervix-Karzinoms veröffentlicht
Im Ausgabe 3/2008 hatten wir ausführlich über die neue Nr. 01735 zur Früherkennungsberatung des Zervix-Karzinoms berichtet. Diese Beratungsziffer kann von Hausärzten, die eine mindestens einjährige Weiterbildung im Gebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe nachweisen können, einmalig bei nach dem 1. April 1987 geborenen Frauen berechnet werden. Die Beratung muss bis zum Erreichen des 22. Lebensjahres, also dem 22. Geburtstag, erfolgt sein.
Grundlage dieser Beratung ist ein Merkblatt des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Patienteninformation. Dieses Merkblatt wurde jetzt auf den Internetseiten des G-BA (www.g-ba.de) veröffentlicht. Es kann auch unter myIWW, Rubrik „Übersichten“ abgerufen werden. Der G-BA weist darauf hin, dass noch eine Ergänzung des Merkblattes vorgesehen ist. Das Merkblatt wird wahrscheinlich Ende des ersten Quartals 2009 in gedruckter Form vorliegen.