01.02.2002 · Fachbeitrag · Plausibilitätsprüfung
Die neuen Verfahrensgrundsätze für die Plausibilitätsprüfung im Überblick
| Der Länderausschuss der KBV hat im letzten Jahr die Verfahrensgrundsätze zur Durchführung von Plausibilitätsprüfungen nebst bundeseinheitlicher Tagesprofile beschlossen (siehe „Abrechnung aktuell“, Nrn. 7, 8 und 11/2001). Alle Länder-KVen haben den dort aufgeführten Prüfkriterien zugestimmt. Man wird davon ausgehen können, dass die neuen Verfahrensgrundsätze der Plausibilitätsprüfung in den meisten KVen spätestens jetzt im Frühjahr 2002 umgesetzt werden und damit auch für Sie als Vertragsarzt verbindlich sind. Der folgende Beitrag soll Sie darüber informieren, was sich im Einzelnen geändert hat und nach welchen neuen Verfahrensgrundsätzen die Plausibilitätsprüfung erfolgt. |
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