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  • 01.09.2004 · Fachbeitrag · Plausibilitätsprüfung

    Plausibilitäts- und Abrechnungsprüfung: Das kommt ab 2005 auf Sie zu!

    | Die Verfahren zur Plausibilitäts- und Abrechnungsprüfung ab dem Jahr 2005 sind beschlossene Sache. Inzwischen sind die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Spitzenverbände der Krankenkassen ihrem Gesetzesauftrag gemäß § 106a Abs. 6 Satz 1 SGB V gefolgt, wonach sie Richtlinien zum Inhalt und zur Durchführung von Abrechnungsprüfungen bis zur Mitte dieses Jahres zu erlassen haben. Diese Richtlinien, die auch für Hausärzte einige wesentliche Aspekte enthalten, wurden jetzt beschlossen. Sie sollen zum 1. Januar 2005 in Kraft treten. In den Richtlinien werden die auch bisher üblichen Abrechnungsprüfungen präzisiert und um Plausibilitätsprüfungen nach Zeitprofilen sowie um Prüfungen auf der Basis von Stichproben ergänzt. |