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  • 01.10.1998 · Fachbeitrag · Plausibilitätsprüfung

    Wie wird die Plausibilität Ihrer Abrechnung geprüft und wie sollten Sie bei Auffälligkeiten reagieren?

    | Sensibilisiert durch eine enorme - insbesondere im Jahre 1996 gegenüber dem Vorjahr eingetretene - Zunahme des abgerechneten Punktzahlvolumens sowie einem unter anderem damit verbundenen teilweise drastischen Punktwertverfall haben sich die Kassenärzt-lichen Vereinigungen seit einiger Zeit bundesweit dem Thema “Plausibilitätsprüfungen” zugewandt. Die rechtlichen Grundlagen dafür ergeben sich aus Paragraph 83 Absatz 2 SGB V und aus Paragraph 41 BMV-Ärzte sowie aus Paragraph 75 Absätze 1 und 2 SGB V (Gewährleistungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigungen). |