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  • 01.08.2004 · Fachbeitrag · Privatliquidation

    Analogabrechnung - Angemessenheit hat Vorrang!

    | In der Juli-Ausgabe von "Abrechnung aktuell" wurden einige Spielregeln und Tipps zur Fassung von Analogabrechnungen dargelegt. Aber selbst dann, wenn für Ihre Leistung ein Analogabgriff von der privaten Krankenversicherung oder Beihilfe (Kostenträger) grundsätzlich akzeptiert wird, kann die Auseinandersetzung weitergehen. Strittig ist dann oft, ob Sie die "richtige" GOÄ-Ziffer als Analogabgriff gewählt haben. |