01.08.2004 · Fachbeitrag · Privatliquidation
Analogabrechnung - Angemessenheit hat Vorrang!
| In der Juli-Ausgabe von "Abrechnung aktuell" wurden einige Spielregeln und Tipps zur Fassung von Analogabrechnungen dargelegt. Aber selbst dann, wenn für Ihre Leistung ein Analogabgriff von der privaten Krankenversicherung oder Beihilfe (Kostenträger) grundsätzlich akzeptiert wird, kann die Auseinandersetzung weitergehen. Strittig ist dann oft, ob Sie die "richtige" GOÄ-Ziffer als Analogabgriff gewählt haben. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,50 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig