· Fachbeitrag · GOÄ
So funktioniert die korrekte Analogabrechnung bei Privatpatienten
von Ernst Diel, ehem. Leiter Grundsatzfragen PVS Büdingen
| Anders als im kassenärztlichen Bereich, bei dem neue Leistungen kontinuierlich in den EBM als Vertragsgebührenverzeichnis eingepflegt werden, können Leistungen in der GOÄ nur durch Änderungsverordnungen, die das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen müssen, angepasst bzw. neu implementiert werden (so beispielsweise zuletzt durch die GOÄ-Anpassung in Bezug auf die Leichenschau, s. AAA 10/2019, Seite 8 ). Mittlerweile ergibt sich deshalb ein erheblicher und weiter steigender Bedarf an neuen Leistungen, die im Rahmen der Honorarabrechnung abgebildet werden müssen. |
Gesetzliche Optionen zur Abrechnung fehlender Leistungen
Mit § 6 GOÄ wird die Möglichkeit eröffnet, fehlende Leistungen „analog“ zu bewerten. Wir rufen die zentralen Kriterien zur Bildung einer Analogbewertung in Erinnerung und zeigen deren Tragweite für eine korrekte Rechnungsstellung.
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