01.04.2000 · Fachbeitrag · Privatliquidation
Bezahlung der ärztlichen Leistungen für Verwandtelässt sich in Einzelpraxen bislang nicht durchsetzen
| Die Behandlung von Verwandten macht einem Arzt nicht nur Freude. Ärgerlich ist, dass für die Behandlung von Verwandten seitens privater Krankenversicherung und Beihilfe das Honorar verweigert wird. In der Regel sehen die Versicherungsbedingungen bzw. Beihilferichtlinien nur eine Erstattung der Sachkosten vor. So sparen die Kostenträger erhebliche Ausgaben, ohne dass dies den Verwandten bei den Beiträgen - abgesehen von wenigen Spezialtarifen - zugute kommt. |
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