01.04.1998 · Fachbeitrag · Privatliquidation
“Individuelle Gesundheitsleistungen”: Welche Leistungen können Sie bei Kassenpatienten privat abrechnen?
| Die Vertragsärzte waren bisher bemüht, den Umfang des Leistungskataloges für gesetzlich versicherte Patienten groß zu halten, damit möglichst viele Leistungen über Krankenschein bzw. Chipkarte abgerechnet werden können. Seit der Geltung von Praxisbudgets fragt sich jeder Arzt zu Recht, ob bestimmte Leistungen bei GKV-Patienten im Rahmen des Budgets, also gegebenenfalls - bei Ausschöpfung oder Überschreitung des Budgets - ohne zusätzliches Honorar erbracht werden müssen, oder ob es zulässig ist, auch bei GKV-Patienten medizinisch sinnvolle und empfehlenswerte - aber nicht unbedingt notwendige - Leistungen privat zu liquidieren. |
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