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  • 01.03.2004 · Fachbeitrag · Privatliquidation

    Umsatzsteuer richtig planen - nicht nur bei IGeL-Leistungen

    | Die Umsatzsteuer war für niedergelassene Ärzte lange Zeit kein Thema, denn laut § 4 Nr. 14 Umsatzsteuergesetz sind die Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt umsatzsteuerbefreit. Da die ärztliche Tätigkeit Aufgaben im Interesse der Allgemeinheit erfüllt, wurde dies so ausgelegt, dass Umsätze aus ärztlicher Tätigkeit generell von der Umsatzsteuer befreit sind. Dies änderte sich jedoch schlagartig im September 2000: Da nämlich stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) fest, dass Leistungen eines Arztes nur dann umsatzsteuerfrei sind, wenn sie "der medizinischen Betreuung von Personen durch das Diagnostizieren und Behandeln von Krankheiten oder anderen Gesundheitsstörungen dienen". Dieses Urteil musste das Bundesfinanzministerium umsetzen. |