01.12.1998 · Fachbeitrag · Privatliquidation
Wann darf der Arzt Leistungen bei Kassenpatienten privat abrechnen?
| Leistungen in der GKV haben ausreichend, notwendig und zweckmäßig zu sein. Ausreichend heißt genügend, also nicht mangelhaft oder ungenügend. Notwendig ist eine Leistung immer dann, wenn durch sie ein Funktionsausfall oder eine Funktionsminderung des Körpers im Rahmen eines normalen Lebensbedürfnisses behoben werden kann. Dem Wirtschaftlichkeitsprinzip entspricht, daß von mehreren in gleicher Weise zweckmäßigen Maßnahmen die preiswertere Alternative zu wählen ist. Notwendig heißt aber auch, daß es - noch - keinen Widerspruch zwischen der geschuldeten Sorgfalt des Arztes und dem Leistungsanspruch des Versicherten gibt. Eine Unterschreitung des Standards, also der nach den Regeln der ärztlichen Kunst erforderlichen Sorgfalt, aus Kostengründen wird von der Rechtsprechung nicht toleriert. |
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