01.08.2001 · Fachbeitrag · Privatliquidation
Wichtige Hinweise zur Abrechnung von Drainagen
| Die Berechnung von Drainagen nach der GOÄ stößt immer wieder auf Probleme. Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des § 4 Abs. 2a GOÄ, wonach methodisch notwendige operative Einzelschritte nicht gesondert berechnungsfähig sind. Dies bedeutet jedoch nicht, dass alle Drainagen Bestandteil der operativen Leistung und damit nicht berechnungsfähig sind. Im Einzelnen gilt: |
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