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  • 01.06.2002 · Fachbeitrag · Recht

    LSG Baden-Württemberg: Hausärztliche Erörterung nach Nr. 10 EBM nicht im Notfalldienst erbringbar

    | Ist ein Arzt zum Notfalldienst eingeteilt bzw. versorgt er Notfälle, dann sind im Rahmen der Notfallbehandlungen alle Leistungen berechnungsfähig, die zur akuten Behandlung notwendig sind. Das bedeutet, dass auch Ärzte des hausärztlichen Versorgungsbereichs grundsätzlich Leistungen des fachärztlichen Versorgungsbereichs im Rahmen von Notfallbehandlungen abrechnen können. |