01.12.2002 · Fachbeitrag · Recht
Richtgrößenprüfung vor Gericht: Wie geht es weiter?
| In Berlin ist die erste Entscheidung zur Richtgrößenprüfung gefallen. Damit ist eingetreten, was bereits viele erwartet hatten: Aufgrund unzureichender Daten hat das Sozialgericht Berlin den Bescheid des Prüfungsausschusses für rechtswidrig erklärt. Die Klage der Krankenkassen wurde abgewiesen (Urteil vom 8. Mai 2002; Az: S 71 KA 226/01; Abrufnummer 021605 unter www.iww.de). |
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