07.12.2010 | Richtlinien-Änderung
Wichtige Änderungen zu den Schutzimpfungen gegen Masern, Röteln und Co.
Der G-BA hat vor einigen Wochen Änderungen in Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) beschlossen. Die Änderungen betreffen die Impfungen gegen Cholera, Masern, Meningokokken, Pertussis, Röteln und Tollwut. „Abrechnung aktuell“ stellt die wichtigsten Änderungen vor.
Änderungen bei der Cholera
Die STIKO empfiehlt Reisenden die Impfung gegen Cholera bei Aufenthalten in Infektionsgebieten - speziell unter mangelhaften Hygienebedingungen bei aktuellen Ausbrüchen, zum Beispiel in Flüchtlingslagern oder bei Naturkatastrophen. Diese Formulierung wurde in Spalte 2 der Anlage 1 der SI-RL im Abschnitt „Cholera“ übernommen. Gleichzeitig wird aber in Spalte 4 angemerkt, dass auch weiterhin keine Empfehlung der WHO zur Cholera-Impfung besteht.
Änderungen bei den Masern
Die STIKO empfiehlt jetzt einmalig die Masern-Impfung (vorzugsweise mit einem MMR-Impfstoff) für alle nach 1970 geborenen Erwachsenen (≥ 18 Jahre), die
- ungeimpft sind,
- in der Kindheit nur einmal geimpft wurden,
- einen unklaren Impfstatus haben,
insbesondere wenn sie im Gesundheitsdienst, in der Betreuung von Immundefizienten oder in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten. Der G-BA hat diese Änderungen inhaltlich übernommen, aber mit folgender Ergänzung beim Gesundheitsdienst und den Gemeinschaftseinrichtungen:
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