01.11.2006 | Selbstzahlerleistungen
IGeL bei Migränepatienten – Behandlungsmethoden und Abrechnung
Migräne ist eine sehr häufig vorkommende Erkrankung. Da viele Migränepatienten nach Alternativen zur medikamentösen Behandlung suchen, lohnt es sich darüber nachzudenken, ob auch das IGeL-Angebot der eigenen Praxis um Leistungen erweitert werden sollte, die zur Behandlung von Migräne sinnvoll sind. Nachfolgend werden einige in Frage kommende Behandlungsmethoden vorgestellt und es wird dargelegt, mit welchen Gebührennummern der GOÄ die entsprechenden Methoden berechnungsfähig sind.
Abgrenzung GKV/IGeL bei Migräne
Die gezielte Migräne-Anamnese und -diagnostik ist zu Lasten der GKV zu erbringen. Ebenso sind die medikamentöse Behandlung, klassisches autogenes Training und physikalisch-medizinische Behandlungen grundsätzlich zu Lasten der GKV möglich. Zu beachten sind Verordnungsausschlüsse für Arzneimittel und Richtgrößen.
Besonders Kopfschmerz- und Migränepatienten sind häufig erfolgreich mit Methoden zu behandeln, die nur als IGeL-Angebot möglich sind. Dabei handelt es sich um Behandlungsmethoden, die
- nicht im EBM angeführt sind oder
- vom Bundesausschuss nicht als zu Lasten der GKV erbringbar eingestuft wurden oder
- aus Sicht der GKV unwirtschaftlich sind.
Es folgen einige Beispiele und deren Abrechnungsmöglichkeiten.
Akupunktur
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