01.06.2007 | Selbstzahlerleistungen
Kolonhydrotherapie: IGeL auch bei Privatpatienten
Verdauungsprobleme sind für viele Patienten ein zentrales Thema. Zu solchen Problemen zählen nicht nur die vermeintlich oder tatsächlich vorhandene Darmträgheit, sondern auch zum Beispiel Reizdarm und Meteorismus. Von ganzheitlich orientierten Patienten werden auch andere Probleme auf Fehlfunktonen des Darmes zurückgeführt, zum Beispiel rheumatoide und allergische Erkrankungen, Migräne und Akne.
Gerade bei diesen Patienten – aber auch anderen – ist das Interesse an komplementärmedizinischen Verfahren groß. Zur Behandlung von „Darmproblemen“ ist die Kolonhydrotherapie oft das „Verfahren der Wahl“. So berichten Heilpraktiker, dass sich bei ihnen viele Patienten mit der Kolonhydrotherapie behandeln lassen, auch wenn sie gleichzeitig wegen ihrer Darmprobleme in ärztlicher Behandlung sind. Es erscheint deshalb angebracht, dass naturheilkundlich und komplementärmedizinisch interessierte Ärzte darüber nachdenken, die Kolonhydrotherapie auch in ihrer Praxis einzusetzen.
Durchführung der Kolonhydrotherapie
Bei der Kolonhydrotherapie erfolgt eine apparativ unterstützte Dauerirrigation des Darmes mit Überwachung und Regelung von Wassertemperatur, Fließgeschwindigkeit und intraluminalem Druck. Die Durchführung ist einfach. Das Prinzip ist, dass in Rückenlage durch ein einige Zentimeter weit eingeführtes Schlauchsystem temperiertes Wasser zu- und abfließt. Mit einer ergänzenden Bauchdeckenmassage wird die Wirkung in Problemzonen unterstützt. Das System ist geschlossen, so dass keine Geruchsbelästigung erfolgt. Gegebenenfalls lässt ein zwischengeschaltetes Sichtglas den Patienten den Prozess der Darmreinigung nachverfolgen. Eine Behandlung wird zwei- bis dreimal wöchentlich durchgeführt und dauert jeweils eine halbe bis eine Stunde, die Anzahl der Behandlungen variiert von drei bis fünfzehn und mehr Darmwäschen. Gegebenenfalls werden Zusätze zum Beispiel zum Aufbau einer gesunden Darmflora oder gegen Pilzbelastung verabreicht.
Die Behandlung kann durch eine Helferin erfolgen. Eine ständige Anwesenheit des Personals ist nicht erforderlich, wohl aber eine Überwachung und eine Meldemöglichkeit des Patienten.
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