01.06.2010 | Überweisungen
Humangenetiker müssen künftig die Untersuchungskosten mitteilen
Durch eine Änderung der Bundesmantelverträge werden künftig auch Ärzte, die auf Überweisung kurativ-ambulante humangenetische Untersuchungen des Abschnitts 11.3 EBM (Chromosomenanalysen etc.) vornehmen, verpflichtet, dem überweisenden Arzt nach Abschluss der Untersuchung die abgerechneten Gebührennummern und die Höhe der Kosten mitzuteilen. Die Regelung gilt ab dem Quartal 3/2010. Eine analoge Regelung gibt es schon seit Jahren für veranlasste Laborleistungen des Kapitels 32.
Insbesondere Kinderärzte, die im Vergleich zu anderen Arztgruppen derartige Untersuchungen häufig veranlassen, werden diese Informationen künftig erhalten.
Sinn und Zweck dieser Maßnahme soll offenbar eine Sensibilisierung der überweisenden Ärzte für die mit derartigen Untersuchungen verbundenen Kosten sein.