01.05.2004 · Fachbeitrag · Überweisungen
Neues Urteil schützt den Überweiser vor Ansprüchen des Weiterbehandelnden
| Die Überweisung von GKV-Versicherten hat in Arztpraxen seit der Einführung der Praxisgebühr zu Beginn dieses Jahres erheblich an Bedeutung gewonnen. Um Kassenpatienten auch beim Besuch von Vertragsärzten verschiedener Fachrichtungen in einem Quartal die mehrfache Entrichtung der Praxisgebühr zu ersparen, ist es nunmehr erforderlich, dass der Arzt, der von dem Patienten in einem Quartal als erstes in Anspruch genommen wird, eine Überweisung zu einem anderen Vertragsarzt ausstellt. Da die weitere Behandlung dann in den Händen des Kollegen liegt, gehen die überweisenden Ärzte im Regelfall davon aus, dass sie nicht mit den dort entstehenden Kosten belastet werden können. |
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