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  • 01.12.2003 · Fachbeitrag · Umstrittene Urteile

    Widerspruch gegen Rückforderungsbescheid hat keine aufschiebende Wirkung

    | Ihr Kassenhonorar wird Ihnen etwa sechs bis neun Monate nach Ende des Abrechnungsquartals ausgezahlt. Schon mit die- sem „Zahlungsziel“ müssen Sie Ihrem Schuldner - Ihrer KV - faktisch einen nicht unerheblichen Kredit einräumen. Einen Zinsanspruch haben Sie nicht. Dieses Ärgernis hat das LSG Nordrhein- Westfahlen in einem Beschluss vom Januar 2003 (Az: L 10 B 22/02 KA ER), dessen Gründe jetzt den Weg in die Fachöffentlichkeit gefunden haben (Medizinrecht 2003, S. 598), auf eine weitere Fallkonstellation ausgedehnt. |