01.12.2005 | Vergütungsregelungen DU-Bahn/DU-Post
Dienstunfall „Bahn“ und „Post“: Neue Honorare zum 1. Januar 2006
Die Vergütungsregelungen für die ärztliche Versorgung von „Beamten des Bundeseisenbahnvermögens“ (kurz: Bahnbeamte) und von „Beamten der aus der ehemaligen Deutschen Bundespost hervorgegangenen Unternehmen und Dienststellen“ (kurz: Postbeamte), die durch einen Dienstunfall verletzt werden, ändern sich zum 1. Januar 2006. Für solche Dienstunfälle von Bahn- und Postbeamten haben sich die Kurzbegriffe „DU-Bahn“ und „DU-Post“ eingebürgert.
Die neuen Vergütungsregelungen
Abrechnungsgrundlage für die ärztlichen Leistungen bei DU-Bahn und DU-Post ist nach wie vor die GOÄ. Ändern wird sich aber der Faktor, mit dem die Leistungen abgerechnet werden: Anstelle des 1,65fachen Gebührensatzes wird ab 1. Januar 2006 jeweils der 1,75fache Satz bei einem fixen Punktwert von 5,82873 Cent vergütet.
Ausgenommen hiervon sind die Leistungen nach Nr. 437 (Laboratoriumsuntersuchungen im Rahmen von Intensivbehandlungen) sowie die Leistungen des Abschnittes M (Laboratoriumsuntersuchungen): Hier ist jeweils weiterhin der 1,15fache Gebührensatz anzusetzen. Unverändert bleibt der Steigerungssatz auch bei Leistungen, die mit dem einfachen Satz berechnet werden können.
Bessere Vergütung für das Berichtswesen
Für Auskünfte, Berichte und Gutachten, die von den Kostenträgern angefordert werden, erhöht sich die Vergütung zum 1. Januar 2006 um durchschnittlich etwa 6 Prozent.
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