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  • 01.08.1999 · Fachbeitrag · Verordnung

    Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel: Achten Sie bei Ihrer Vordnung auf die feinen Unterschiede!

    | Alle Kassenärztlichen Vereinigungen haben inzwischen Richtgrößen für die Verordnung von Arznei- und Heilmitteln eingeführt. In einigen KVen gibt es separate Richtgrößen für Arzneimittel einerseits und für Heilmittel andererseits. In anderen KVen wurden alle Verordnungen in einer Richtgröße zusammengefaßt. Bei separaten Richtgrößen können Überschreitungen in einem Bereich durch Einsparungen im anderen Bereich kompensiert werden. Der nachfolgende Beitrag informiert Sie, wie Verordnungen von Heilmitteln bei Ihrer Richtgröße mitgezählt werden. |