01.12.1996 · Fachbeitrag · Verordnung
Arzneimittelbudget: Überschreitungen in diesem Jahr können im nächsten Jahr ausgeglichen werden!
| Das Arzneimittelbudget beruht auf den gesetzlichen Vorgaben des Paragraphen SGB V. Demnach kann eine Überschreitung des Budgets im darauffolgenden Jahr durch Einsparungen wieder ausgeglichen werden. Überschreitungen aus dem Jahre 1995 können somit erst Anfang 1997 von den Krankenkassen zurückgefordert werden, und zwar auch nur dann, wenn 1996 kein Ausgleich erfolgt ist. Dasselbe gilt für Überschreitungen aus dem Jahre 1996: Wenn 1997 kein Ausgleich erfolgt, können die Beträge erst Anfang 1998 von den Krankenkassen eingefordert werden. |
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