01.10.2007 | Verordnung
Bei dauerhafter Überdosierung droht Arzneimittel-Regress
Gegen einen Arzt, der ein Arzneimittel in Mengen deutlich über der empfohlenen Höchstdosierung verordnet, kann ein Regress wegen unwirtschaftlicher Verordnungsweise festgesetzt werden. Dieser Schluss ist aus einem Urteil des Bundessozialgericht (BSG) vom 27. Juni 2007 (Az: B 6 KA 44/06 R) zu ziehen, in dem das BSG einen vom Beschwerdeausschuss gegen eine Gemeinschaftspraxis festgesetzten Regress in Höhe von 1.407 Euro bestätigt hat. Die Gemeinschaftspraxis hatte bei einem Patienten innerhalb von drei Quartalen insgesamt 1.140 ml des Dosieraerosols Berodual® verordnet – was nach dem Richterspruch mehr als dem 5-fachen der noch als wirtschaftlich anzusehenden Verordnungsmenge (225 ml) entspricht.
Praxistipp: Vor dem Hintergrund dieses BSG-Urteils ist Ärzten zu empfehlen, die verordneten Arzneimittel insbesondere bei Patienten, die einer Dauermedikation bedürfen, anhand der Dokumentation regelmäßig auf eine etwaige Überdosierung bzw. einen auffälligen Mehrbedarf zu überprüfen. Ergibt sich dabei der Verdacht auf einen Medikamentenmissbrauch, sollte der Arzt den Patienten darauf ansprechen und den Inhalt des Gesprächs in der Patientenakte dokumentieren. Wenn dann keine Besserung eintritt, bleibt nur die Möglichkeit, die weitere Behandlung aufgrund des gestörten Vertrauensverhältnisses bzw. der mangelnden Mitwirkung des Patienten abzulehnen. Auch diesbezüglich ist eine klare Dokumentation notwendig.