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  • 01.08.2007 | Verordnung

    Häusliche Krankenpflege: Belange von Kindern jetzt besser berücksichtigt

    Die speziellen Belange von Kindern können jetzt bei der Verordnung von häuslicher Krankenpflege besser und gezielter berücksichtigt werden. Dies sieht ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu Änderungen der Richtlinien über die häusliche Krankenpflege vor, der am 27. Juni 2007 in Kraft getreten ist.  

     

    In den Vorbemerkungen zu dieser Richtlinien-Änderung wird hervorgehoben, dass es insbesondere bei der Pflege von Kindern erforderlich sein kann, die Maßnahmen schrittweise zu vermitteln und häufiger zu wiederholen. So können nun beispielsweise umfangreichere Anleitungs- und Schulungsmaßnahmen der häuslichen Krankenpflege von Kindern und deren Eltern oder Betreuungspersonen zu Lasten der GKV erbracht werden. Der G-BA hat dabei ausdrücklich auf die Festlegung einer starren Altersgrenze verzichtet. Die interessen- und bedarfsgerechte Versorgung von kranken Kindern soll von den verordnenden Ärzten vielmehr individuell berücksichtigt werden. Weitere Details zu diesem Beschluss finden Sie auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de.  

    Quelle: Ausgabe 08 / 2007 | Seite 12 | ID 110813